16.4.26 Stellungnahme zum 1. KJHSRG – Entwurf des Kinder- und Jugendhilfe Struktur-Reformgesetz
bbe e. V. hat mit ISL e. V. und jumemb e. V. (i. G.) eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des 1. KJHSRG veröffentlicht:
260414 Stellungnahme 1 KJHSRG jumemb bbe und ISL
Vorbemerkung:
Die Stellungnahme wurde erarbeitet durch die Selbstvertretung junger Menschen mit Behinderung – jumemb (e.V. i.G.), dem Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern – bbe e.V. und der Interessenvertretung selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V.– ISL. Im Beteiligungsprozess „Gemeinsam zum Ziel“ haben wir bereits mehrere Stellungnahmen in Zusammenarbeit mit dem DBR eingebracht, auf die wir hier noch einmal verweisen möchten (https://www.deutscher-behindertenrat.de/mime/00136005D1702643380.pdf).
Grundsätzlich begrüßen wir noch immer die Absicht, alle Leistungen für Kinder- und Jugendliche in einem Gesetzbuch zu regeln und damit Verwaltungskosten, Bürokratie für Familien und damit unnötigen Stress für Eltern und Kinder abzubauen. Die Vereinheitlichung bei der Heranziehung von Einkommen und Vermögen, der Verweis auf bereits vorhandene Gutachten und Bescheinigungen, das Verbandsklagerecht und die Verweise auf die weitere Geltung des SGB IX für die Teilhabeleistungen der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung begrüßen wir. Wir haben erfreut festgestellt, dass einige Anregungen unserer Stellungnahme vom 1.10.24 zum Referentenentwurf IKJHG vom 16.9.24 in den aktuellen Entwurf des 1. KJHSRG einbezogen wurden. Andere sind allerdings in diesem Zeitraum wieder herausgenommen worden.
Aber: Die Einschränkungen ausgerechnet der personenzentrierten Leistungen – z. B. durch die Installation von Bildungsassistenz als „infrastrukturellen Bildungsangeboten“, sehen wir als Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention an. Wir sehen die Gefahr, dass von der ursprünglichen Idee der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe aufgrund des vorrangigen Ziels der Kosten- und Ressourceneinsparung in der Umsetzung nicht mehr viel übrigbleibt und gerade in strukturschwachen Ländern und Kommunen sogar deutliche Verschlechterungen drohen.
Dass im Rahmen der vorgeschlagenen infrastrukturellen Maßnahmen bei Bildungsassistenz und auch bei Hilfen zur Erziehung ein massiver Abbau der bisherigen Leistungen geplant ist, zeigt sich in der Berechnung der Kosten im Entwurf des KJHSRG: Bei § 80 a sind die Folgekosten mit „geringfügig (geringfügiger Aufwand pro Fall)“ beschrieben und damit ohne finanzielle Absicherung hinterlegt. Wir befürchten, die vorgeschlagenen Lösungen führen zu einer Verschlechterung der Teilhabe von jungen Menschen mit behinderungsbedingten Unterstützungsbedarfen. Personenzentrierte Hilfen und das Recht, diese inklusive einer individuellen Leistungsplanung zu beantragen, werden sogar eingeschränkt, wenn eine Kommune der Meinung ist, sie hätte genügend Schulen und Hochschulen mit einem Pool an Bildungsassistenz ausgestattet.
Die Bewusstseinsbildung, dass es sich um Leistungen handelt, die ein Menschenrecht auf gleichberechtigte Teilhabe sichern soll, fehlt im Gesetz. Es darf nicht zur weiteren Exklusion durch Sonderschulen, Werkstätten (WfbM) und besondere Wohnformen für junge Menschen mit Behinderung kommen, wenn in Zeiten knapper werdender öffentlicher Gelder die infrastrukturellen Maßnahmen in den Kommunen nicht rechtzeitig geplant, finanziert und umgesetzt wurden. Teilhabeleistungen sind kein Luxus, Deutschland hat sich bereits 2009 zur Einhaltung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderung verpflichtet.
Am Umgang mit uns Menschen mit behinderungsbedingtem Unterstützungsbedarf bemisst sich der Wert unserer Gesellschaft. Eine demokratische Gesellschaft misst sich insbesondere daran, dass alle Menschen in allen Lebensbereichen teilhaben können. An Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf sparen zu wollen, daran darf sich keine Regierung Deutschlands mehr beteiligen. Das gebietet unser Grundgesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention und nicht zuletzt die Erfahrungen aus der Geschichte unseres Landes.
In der Gesetzesbegründung ist zu lesen, dass durch diese Reform über die kommenden Jahre eine Kostenersparnis von mehreren Milliarden Euro (2,7 Mrd. pro Jahr bis 2036) erreicht werden soll. Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung in Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe wird durch die Zusammenlegung verdreifacht! Wie kann unter diesem Sparzwang gewährleistet werden, dass die Teilhabeleistungen aller Kinder und Jugendlichen mit allen Behinderungen aus den verringerten Ressourcen gesichert werden?
Wir leben in einer noch immer nicht barrierefreien und in vielen Lebensbereichen nicht inklusiven Gesellschaft. Diese schlecht ausgestatteten infrastrukturellen Voraussetzungen mit noch weniger finanziellen Ressourcen auszustatten und das auch noch mit der UN-BRK zu begründen, empfinden wir als zynisch. Deshalb lehnen wir als Selbstvertretungsverbände behinderter Menschen den hier vorliegenden Entwurf komplett ab, da dieser an der Zielstellung gemessen, einen massiven Angriff auf das Recht auf Bildung, auf gleichberechtigte, selbstbestimmte Teilhabe und auf personenzentrierte Unterstützung darstellt.
Im Folgenden ergeben sich für uns als Selbstvertretungsorganisationen folgende Anmerkungen und Vorschläge als Voraussetzung für eine Unterstützung der Strukturreform: